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| Vertragsbedingungen.pdf | 60 K |
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§1 Allgemeines
1.1 Alle Verträge zwischen der Firma Mediagrafix - Christoph Rosenberger-Abeler. im folgenden "Mediagrafix" genannt, und ihren Vertragspartnern (Käufer oder Auftraggeber). im folgenden "Kunde" genannt, für die Lieferungen von Geräten, Programmen, Daten, Dokumentationen und sonstigen Waren, sowie für die Erbringung von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen, im folgenden "Produkte" genannt sind Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen. Alle Verträge kommen ausschließlich auf der
Grundlage nachstehender Bedingungen zustande.
1.2 An Angeboten, Kostenvoranschlägen. Skizzen, Konzepten,Zeichnungen. Projektierungsaufzeichnungen und anderen Dokumentationen. im folgenden 'Unterlagen' genannt. behält sich Mediagrafix die eigentums- und urheberrechtlichen Verwendungsrechte uneingeschrankt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung Dritten zugänglich
gemacht werden und sind, wenn der Auftrag Mediagrafix nicht erteilt wird, Mediagrafix auf Wunsch unverzüglich zurückzugeben.
1.3 Der Kunde erkennt diese Bedingungen bei Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung an, auch wenn sie seinen eigenen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise widersprechen. Alle Abweichungen von diesen Bedingungen sind für Mediagrafix unverbindlich, auch wenn Mediagrafix diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
§2 Angebote, Auftragsbestätlgung, Verträge, Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Sämtliche Angebote, Preislisten und sonstige Werbeunterlagen sind stets unverbindlich und freibleibend. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die seitens Mediagrafix jederzeit geändert werden kann
2.2 Die Einzelpreise für Produkte auf Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw, sowie in Miet-, Wartungs- , Mietkauf- und Leasingverträgen verstehen sich soweit nicht anders angegeben zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer. Eventuell anfallende Kosten für Verpackung, Lieferung, Versicherung, Installation und sonstiger Nebenkosten
werden, wenn nicht anders vereinbart, separat ausgewiesen.
2.3 Lieferungen und Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet, es sei denn, diese werden zusätzlich im Angebot oder Vertrag schriftlich zugesichert.
2.4 Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen der Mitarbeiter von Mediagrafix bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Außendienstmitarbeiter von Mediagrafix sind nur befugt, Erklärungen des Kunden an uns zu übermitteln (Boten).
2.5 Ein Vertrag über Leistungen von Mediagrafix kommt mit gegenseitiger Unterschrift zustande. Wird die Lieferung oder Teillieferung durchgeführt, ohne dass der Kunde vorher eine Bestätigung zugeht, so kommt der Liefervertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen Geschäftsbedingungen zustande.
2.6 Mediagrafix behält sich Konstruktions- und Formänderungen aufgrund technischen Fortschritts bis zur Lieferung vor.
2.7 Zahlungen für Trainings, Coaching, Schulungen und Seminargebühren etc. sind vor Beginn der Veranstaltung oder der Serninarreihe fällig.
2.8 Zahlungen aufgrund von Miet- und Wartungsverträgen etc, sind pro Monat im Voraus fällig und werden grundsätzlich per Lastschrift durch Mediagrafix eingezogen.
2.9 Zahlungen für obrige Lieferungen und Leistungen seitens Mediagrafix sind unverzüglich ohne jeden Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig.
2.10 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt sind sämtliche Zahlungen grundsätzlich frei und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
2.11 Abschlagsrechnungen und a-Konto-Zahlungen gelten bei Aufträgen mit Beratungs- sowie Montage- und Inbetriebnahmeleistungen und werden gesondert im Vertrag vereinbart.
2.12 Bei Zahlungsverzug ist Mediagrafix berechtigt, ohne besondere Mahnung Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungs-kredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach §1 des DiskontÜberleitungsgesetzes.Darüber hinaus bleibt die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vorbehalten.
2.13 Bei Nichteinlösung einer Lastschrift oder eines Schecks ist Mediagrafix berechtigt für den erhöhten Verwaltungsaufwand Verwaltungskosten in Höhe von EUR 12,50 zzgl. der aktuell gültigen MwSt, zu erheben.
2.14 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestelter Gegenansprüche des Kunden zulässig.
§3 Lieferfristen und Liefertermine, Verzug
3.1 Lieferfristen und Liefertermine gelten nur mit der Abklärung aller technischen Fragan im voraus und sofern nicht durch eine schriftliche Zusage ausdrücklich anders vereinbart als unverbindlich, Teillieferungen sind zulässig und können gesondert In Rechnung gestellt werden.
3.2 Ereignisse durch höhere Gewalt, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen sowie unvorhersehbare Lieferschwierigkeiten der Lieferanten von Mediagrafix befreien von der Einhaltung bestimmter, vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum teilweisen oder gänzlichen Rücktritt. Schadensersatzansprüche sind hierfür ausgeschlossen.
3.3 Dem Kunden stehen sonstige und weitergehende Ansprüche bei Lieferfristüberschreitungen nur dann zu, wenn sie über diese AGBs hinaus schriftlich vereinbart wurden und sofem der Kunde glaubhaft macht, dass ihm ein Schaden durch den Lieferverzug entstanden ist.
§4 Gefahrenübergang
4.1 Die Gefahr geht mit der Annahme des Produktes auf den Kunden über. Sofern es sich um Sollwareprogramme oder Softwarekonfigurationen handelt, wird die Annahme durch eine Abnahmebestätigung bzw. Abnahmetest an den Kunden übergeben. Die Abnahme ist schriftlich zu bestätigen
4.2 Falls der Versand sich ohne Verschulden von Mediagrafix verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Mediagrafix hat keinen Einfluss auf den Gefahrübergang. Fracht-, Verpackungs und Versicherungskosten sowie etwaige Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden
§5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Alle von Mediagrafix gelieferten Produkte bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen bzw. bis zur Erfüllung sämtlicher, Mediagrafix gegenüber, zustehenden Ansprüche Eigentum von Mediagrafix
5.2 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Produkte erfolgt ausschließlich für Mediagrafix. In diesem Fall erwirbt Mediagrafix einen Miteigentumsanteil an dem fertigen Produkt bzw an der neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes des Produktes zum Wert des fertigen Gegenstandes bzw. der neuen Sache
entspricht.
5.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Produkte tritt der Kunde hiermit im jeweiiigen Rechnungswert bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher oben genannter Ansprüche zur Sicherheit an Mediagrafix ab. Mediagrafix darf zur Sicherung der Zahlungsansprüche diese Abtretung jederzeit offen legen.
5.4 Auf Verlangen von Mediagrafix hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen und den Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wert der Produkte ist der Betrag der Rechnung von Mediagrafix
5.5 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Produkten ist dem Kunden nicht gestattet. Bei Zugriffen Dritter auf die Produkte wird der Kunde auf das Eigentum von Mediagrafix hinweisen und Mediagrafix unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
5.6 Bei Zahiungsverzug des Kunden, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von Mediagrafix an den Kunden oder bei Anhaltspunkten für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden darf Mediagrafix zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Produkte an sich nehmen bzw. die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen seine Abnehmer verlangen.
5.7 Auf Verlangen des Kunden wird Mediagrafix Sicherheiten bzw. Vorbehaltseigentum insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20 % übersteigt.
§ 6 Miete, Wartung, Leasing und Vermittlung
6.1 Miet-/instandhaltungs-/Programmüberlassungs- und Wartungsverträge oder andere Vertrags oder Finanzierungsformen bedürfen einer separaten Schriftform, die über diese AGBs hinaus jeweils alle weiteren Details regeln.
6.2 Bei Wartungsverträgen für Standard- oder Branchensoftware oder bei der Wartung von Intormationssystemen und Netzen gelten neben diesen AGBs individuelle Vereinbarungen/Verträge, die der Schriftform bedürfen.
6.3 Bei Leasing- und Elektronikversicherungsverträgen ist Mediagrafix nur Vermittler. Es gelten die jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Leasing- und Versicherungsgesellschaften.
6.4 Bei Anträgen/Verträgen für die Intemetanbindungen (Einwahl oder Standleitung etc.), ISDN und Handy/Mobilfunk etc.vermittelt Mediagrafix neue Nutzungs- bzw. Teilnehmerverhältnisse. Diese Verträge gestatten einen evtl. prämienbegünstigten Bezug von Lieferungen und/oder Leistungen durch die weitere Folgekosten und Vertragsbindungen entstehen. Es gelten zusätzlich die Bestimmungen der Netzanbieter, Provider oder Carrier.
6.5 Tritt der Kunde von einem durch Mediagrafix vermittelten Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zurück, so werden sofort sämtliche Prämienbegünstigungen und die daraus resultierenden Gutschriften/Produktgutschriften fällig.
§ 7 Mängelrügen und Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistungspflicht beginnt mit dem Tage der Übernahme der Anlagen/Systeme und bei Lieferungen ohne Leistungen (Aufstellung, Montage, Inbetriebnahme, Einrichtung etc.) mit dem Tage der Anlieferung, Versendung oder Abholung. Die Betriebsdauer hat keinen Einfluss auf die Gewährleistungspflicht. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Mediagrafix über.
7.2 Mängel, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bzw. Funktionen, Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferungen sind unverzuglich schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel binnen Wochenfrist nach ihrer Entdeckung. Unterlässt der Kunde eine solche unverzügliche Anzeige, gilt die Lieferung als genehmigt. Eingetretene Transportschäden sind ebenso auch dem Beförderer unverzüglich anzuzeigen.
7.3 Wird ein Mangel an dem gelieferten Produkt nachgewiesen, so erfolgt nach Wahl durch Mediagrafix Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung. Weitergehende Ansprüche sind, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften
entgegenstehen, ausgeschlossen.
7.4 Gibt der Kunde Mediagrafix keine Gelegenheit zur Überprüfung des Mangels, stellt er Insbesondere auf Verlangen die beanstandeten Produkte oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung oder ermöglicht er nicht den notwendigen Zugang zu den bemängelten Anlagen oder Systemen, entfallen alle Gewährleistungsansprüche.
7.5 Die Gewährleistungspflicht besteht nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
7.6 Bei Mängelansprüchen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen, der Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung keine Zweifel bestehen kann.
7.7 Ergibt die Überprüfung eines gezeigten Mangels, dass ein Gewährieistungs-/Garantiefall nicht gegeben ist, gehen die Kosten der Überprüfung zu den jeweiligen Sätzen von Mediagrafix sowie die Fracht- und Versandkosten zu Lasten des Kunden.
7.8 Angaben von Mediagrafix zum Liefer- und Leistungsgegenstand auf den Internetseiten, Katalogen, Prospekten, Werbungen und Preislisten von Mediagrafix stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen und Richtwerte dar. Sie sind nur annähernd und ohne Gewähr. Die Zusicherung von Eigenschaften und der Ausschluss branchenüblicher Abweichungen bedürfen in jedem Einzelfall der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
§ 8 Haftung
8.1 Soweit nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen die Ansprüche, insbesondere Schadensansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug und Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung, auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Kunden stehen, zugestanden werden, sind sie soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung seitens Mediagrafix.
8.2 Die Haflung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen gegenüber dem Kunden werden außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8.3 Beratungen und Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen unserer Mitarbeiter, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeder Haftung. Sofern das Produkthaftungsgesetz Anwendung findet, gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. 8.1 und Abs. 8.2 nicht für die daraus herfahrenden Ansprache des Kunden auf Haftung und Gefährdung, Körperschäden und private Sachschäden, es sei denn, das Gesetz lässt eine solche Haftungsfreizeichnung ausdrücklich zu.
8.4 Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.5 Die vostehenden Regelungen gellen auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Mediagrafix.
§ 9 Datenschutz
9 1 Soweit nicht anderweitig vereinbart, nutzt die Mediagrafix die personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für eigene Werbezwecke.
§ 10 Gerichtstand und Rechtsgrundlage
10.1 Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmitlelbar sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten Varel
10.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepubilk Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Wareneinkaufs (CSIG).
§11 Unwirksamkeit von Klauseln und Verbindlichkeit des
Vertrages
11.1 Sollten einzelne der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beiderseitiger Interessen am Nächsten kommen.
11.2 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Absätze in seinen übrigen Teilen verbindlich.